Bekanntmachung Ambient Assisted Living
Innovationsbereich Lebenswissenschaften
Bekanntmachungsende: 30.07.2010
Hinweis auf die Bekanntmachung
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Ambient Assisted Living - AAL im Rahmen des europäischen AAL Joint Programme
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf Grundlage des Förderprogrammes IKT 2020 - Forschung für Innovationen, Schwerpunkt Mikrosystemtechnik, und des Europäischen Ambient Assisted Living Joint Programme (AAL JP) die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die ein hohes Innovationspotenzial für das Thema Bildung und Forschung für die ältere Generation besitzen. Diese Förderung wird ganz gezielt auf die Lösung der Probleme der älteren Generation gerichtet.
Träger des AAL JP ist die von den Vertretern der Partnerstaaten gegründete AAL Association in Brüssel. Die Themenschwerpunkte, Richtlinien, Zugangsvoraussetzungen, Bewertungskriterien etc. sowie die genauen Anforderungen und Ziele der dritten Bekanntmachung des AAL JP sind unter www.aal-europe.eu/calls/aal-call-3-2010 nachzulesen.
Für die Förderung der an Projekten des AAL JP teilnehmenden Einrichtungen gelten dabei die in den jeweiligen Partnerstaaten für das teilnehmende Programm geltenden Regeln. Deutsche Verbundpartner orientieren sich daher am Förderprogramm IKT 2020 - Forschung für Innovationen, Schwerpunkt Mikrosystemtechnik.
Erwartet werden ganzheitliche Lösungen, die auf neuen Technologien und Dienstleistungen basieren. Die Verbünde sollen aus zentralen Gliedern der Wertschöpfungskette bis hin zu Anwendern und Dienstleistern bestehen. In einem Verbund wird die Mitarbeit von mindestens drei Partnern aus drei Teilnehmerländern des AAL JP erwartet. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt.
Deutsche Partner in AAL JP-Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das BMBF unterstützt den dritten Call im AAL JP mit insgesamt bis zu 5 Mio. .
Das Förderverfahren ist einstufig angelegt. Es sind beim Büro der AAL Association in Brüssel bis spätestens zum 30. Juli (17:00 Ortszeit) Projektskizzen für Verbundprojekte in elektronischer Form unter www.aal-europe.eu/calls/aal-call-3-2010 in englischer Sprache vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist.
Ein Gliederungsvorschlag für die Projektskizze steht unter www.aal-europe.eu/calls/aal-call-3-2010 .
Die eingegangenen Projektskizzen werden von unabhängigen europäischen Experten, die von der AAL Association ausgewählt werden, bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen durch die General Assembly der AAL Association ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Nach der Auswahl sind vollständige Antragsunterlagen gemäß BMBF Richtlinien, Merkblättern, Hinweisen und Nebenbestimmungen dem BMBF vorzulegen. Mit der Abwicklung des deutschen Parts dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.
Ansprechpartner ist:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger Mikrosystemtechnik
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 310078-101
http://www.mstonline.de/foerderung
Ansprechpartner: Dr. Hartmut Strese
Informationen und Unterlagen |
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