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VN-Prüfung AZK (Abrechnung auf Kostenbasis LSP und pauschaliert)

Unternehmen erstellen den Verwendungsnachweis auf Kostenbasis. Hierbei unterscheiden wir nach Abrechnung nach LSP und pauschalierter Abrechnung. Eine der beiden Abrechnungsarten haben Sie in Ihrem Antrag gewählt. Diese wurde im Zuwendungsbescheid bestätigt.

Zum Verwendungsnachweis gem. LSP sind für den Nachweis der Personalkosten keine Stundenaufschreibungen mitzuschicken. Sie ermitteln die Stundenverrechnungssätze jährlich nachträglich aus Ihrer Betriebskostenabrechnung. Die Ansätze aus dem Antrag sind vorkalkulatorisch und daher nicht für die Berechnung der entstandenen Personalkosten zulässig.

Für die Abrechnung der Personalkosten auf pauschalierter Basis sind zusätzlich auch die Formulare unter dem dritten Button (Personalkosten – nur für pauschalierte Abrechnung) auszufüllen.
Der Verwendungsnachweis einschließlich der Kurzfassungen sind nur in einfacher Form einzureichen.

Verwendungsnachweis

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Zuletzt verändert: 06.09.2011 11:23
Projektträger

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Mikrosystemtechnik
Steinplatz 1
10623 Berlin
Telefon: +49 30 310078-0
Telefax: +49 30 310078-141
www.vdivde-it.de

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