VN-Prüfung AZK (Abrechnung auf Kostenbasis LSP und pauschaliert)
Unternehmen erstellen den Verwendungsnachweis auf Kostenbasis. Hierbei unterscheiden wir nach Abrechnung nach LSP und pauschalierter Abrechnung. Eine der beiden Abrechnungsarten haben Sie in Ihrem Antrag gewählt. Diese wurde im Zuwendungsbescheid bestätigt.
Zum Verwendungsnachweis gem. LSP sind für den Nachweis der Personalkosten keine Stundenaufschreibungen mitzuschicken. Sie ermitteln die Stundenverrechnungssätze jährlich nachträglich aus Ihrer Betriebskostenabrechnung. Die Ansätze aus dem Antrag sind vorkalkulatorisch und daher nicht für die Berechnung der entstandenen Personalkosten zulässig.
Für die Abrechnung der Personalkosten auf pauschalierter Basis sind
zusätzlich auch die Formulare unter dem dritten Button (Personalkosten
– nur für pauschalierte Abrechnung) auszufüllen.
Der Verwendungsnachweis einschließlich der Kurzfassungen sind
nur in einfacher Form einzureichen.
Verwendungsnachweis