Sektionen
Artikelaktionen

Tipps & Hinweise

Allgemeines

Anträge auf Kostenbasis

Bonitätsnachweis (gilt für Anteilsförderung)

Besonderheiten

Anträge auf Ausgabenbasis

 

Allgemeines

Koordination

 

Koordinator
Der Verbundkoordinator hat die Aufgabe, für die Erarbeitung des Kooperationsvertrages zwischen den Projektpartnern zu sorgen. Der von allen Projektpartnern unterzeichnete Kooperationsvertrag, der Entwurf zum Projektinfo sowie der Entwurf für eine Pressemitteilung sind Bestandteil der Antragsunterlagen und zusammen mit der Gesamtverbundbeschreibung vom Projektkoordinator beim Projektträger einzureichen.

Der Verbundkoordinator ist verantwortlich für einen abgestimmten und inhaltlich verständlichen Verbundtitel sowie für abgestimmte Teilvorhabenstitel in den Antragsformularen (AZK1/AZA1) der Verbundpartner. Des Weiteren stimmt er mit dem Projektträger und den Projektpartnern die Inhalte der Kurzbeschreibung der AZK5/AZA5 ab.

Projektpartner
Jeder Partner reicht auf Anforderung des Projektträgers einen eigenen Antrag ein, der bezüglich Laufzeit und Förderungsquote über den Verbundkoordinator abgestimmt ist.

Eine abschließende Bearbeitung der Anträge in unserem Hause ist erst nach Eingang der vollständigen und beurteilungsfähigen Anträge aller Verbundpartner möglich. Aus diesem Grund sollten Sie gemeinsam mit Ihren Verbundpartnern einen realistischen Starttermin für Ihr Projekt festlegen. Das BMBF geht von einem Projektstart drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen aus.

Alle geplanten Kosten/Ausgabenpositionen sind detailliert zu erläutern, zum Teil können diese Erläuterungen direkt in den Antragsformularen erstellt werden. Positionen, die sich dort nicht oder nicht ausreichend beschreiben lassen, sind durch gesonderte Erläuterungen zu begründen. Kosten/Ausgaben deren Vorhabensbezug nicht erkennbar ist, können nicht anerkannt werden und werden vom Projektträger gestrichen.

Sonstiges


Alle von Ihnen erstellten Unterlagen (Antrag sowie weitere Anlagen) sind einmal schriftlich, rechtsverbindlich unterschrieben, einzureichen. Des Weiteren sind diese Unterlagen und die Antragsdatei auch in elektronischer Form (Diskette oder per E-Mail an den kaufm. Bearbeiter) zu übersenden. Bei dem mittels easy formulierten Antrag darf der bei der Speicherung des Antrags automatisch vergebene Dateiname (mit der Kennung .azk bzw. .aza) nicht geändert werden.

Der Antrag mit der Kennung: .pdf ist für Ihre Ablage gedacht.

Die Antragsformulare können per download von unserer Website abgerufen werden, ansonsten stehen diese Unterlagen unter: www.kp.dlr.de/profi/easy bereit.

nach oben

 

Anträge auf Kostenbasis

(für Anträge von gewerblichen Unternehmen, FhG, HZ)

AZK 1

Achten Sie darauf, dass Sie die beantragte Förderquote eingetragen haben. In der easy-Datei finden Sie die Möglichkeit dazu unter AZK 4 - Seitenbereich C/ K Finanzierungsübersicht.

Tragen Sie in das Feld 0100 auf dem AZK1 neben dem Titel des Verbundprojektes einen – kurzen und treffenden Titel für Ihr Teilvorhaben ein.

AZK 2

Für das Formular AZK2 bitten wir um Angaben, ob in Ihrem Unternehmen eine Kosten- und Leistungsrechnung nach Nr. 2 der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) vorhanden ist.

Im Sinne der Nr. 2 der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) ist diese nur dann vorhanden, wenn

a) eine Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung vorliegen (Kostenrechnung);

b) die Kosten des Vorhabens verursachungsgemäß ermittelt werden können (Leistungsrechnung).

AZK 3

Im AZK 3-Vordruck wird gefragt, ob Ihr Unternehmen ein Ausbildungsbetrieb ist und wenn ja, wie viele Auszubildende beschäftigt werden. Achten Sie darauf, dass die Informationen angegeben wurden.

Geben Sie bei pauschalierter Abrechnung den aktuellen Jahresumsatz, die aktuelle Beschäftigtenzahl und die Besitzverhältnisse an.

AZK 4

Beachten Sie, dass bei der Wahl der LSP-Abrechnung zukünftige Projekten nicht mehr pauschaliert beantragt und abgerechnet werden können..

AZK 5

In den Antragsformularen AZK5/AZA5 erfolgt durch jeden Antragsteller eine Kurzbeschreibung des jeweiligen Teilvorhabens. Zweck der Kurzbeschreibung ist eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der Vorhabensziele, aus der auch die Einordnung des Teilvorhabens in die Gesamtzielstellung des Verbundprojektes hervorgeht.

Gehen Sie kurz auf den Verbundinhalt ein, beschreiben dann die Partnerkonstellation und zum Schluss beschreiben Sie mit zwei Sätzen den Inhalt Ihres Teilvorhabens (Ziel des Verbundes ist es.....; Partner im Verbund sind.....; der .. (Antragsteller) wird im Verbund....). Stimmen Sie sich bezüglich des Inhaltes mit Ihrem Koordinator ab.


AZK 6

Der Antrag ist rechtsverbindlich, entsprechend den diesbezüglichen Eintragungen in das Handelsregister, auf dem AZK 6 Formular zu unterschreiben. Schreiben Sie neben die Unterschrift den Namen des Unterschreibenden in Druckschrift.

nach oben

 

Materialkosten


Materialien
Achten Sie darauf, dass in der Position Materialkosten lediglich Verbrauchsmaterialen abgerechnet werden können.

Reichen Sie neben den Formularen eine detaillierte Erläuterung ein, aus der Art, Preis, Mengen und der Vorhabensbezug erkennbar sind.

Gemeinkosten (gilt nur bei LSP-Abrechnung)

Die Materialgemeinkosten sind rechnerisch und inhaltlich näher zu erläutern. Sollten diese von der PÜ (Preisüberwachungsstellen der Länder) geprüft worden sein, kann statt dessen auch eine Kopie des Prüfberichtes (bitte entsprechende Stellen kennzeichnen) vorgelegt werden.

FE-Fremdleistungen

Wenn Sie FuE-Leistungen planen, beschreiben Sie diese präzise und begründen Sie deren Notwendigkeit für das Vorhaben. Fügen Sie, wenn möglich, schon den Antragsunterlagen Angebote bei.

Beachten Sie, dass bei der Vergabe von FE-Aufträgen an Dritte von:

  • mehr als EUR 100.000,-- bei einer Förderquote über 50 % oder
  • von mehr als EUR 500.000,-- bei einer Förderquote bis zu 50 %

durch den Auftragnehmer ein formelles Angebot zu erstellen ist. Handelt es sich bei dem Auftragnehmer um eine Firma, sind für eine Vorkalkulation die BMBF Vordruck AAK zu verwenden. Ist der Auftragnehmer eine Institution bzw. Hochschule, sind für den Finanzierungsplan die BMBF Vordruck AAA zu verwenden.

Planen Sie eine Auftragsvergabe an ein ausländisches Unternehmen, muss eine Begründung nachgereicht werden, warum dieser Auftrag nicht in Deutschland vergeben werden kann.

Aufträge, die an ein verbundenes Unternehmen gegeben werden, dürfen nur zum Selbstkostenpreis bzw. firmeninternen Verrechnungssätzen abgerechnet werden. Bitte teilen Sie uns bei Antragstellung mit, ob dies bei den geplanten Kosten berücksichtigt wurde bzw. reichen ggf. eine Neukalkulation ein.

Aufträge, die keinen FE-Bezug haben, werden unter der Position „Sonstige unmittelbare Vorhabenskosten“ geplant.


Personalkosten


Berechnung (gilt bei pauschalierter Abrechnung)

Überprüfen Sie bei der Personalkostenberechnung, ob die von Ihnen zugrundegelegten Stundensätze im Sinne des Merkblattes „Vorkalkulation für Zuwendungen – Kostenbasis - (AZK4)“ ermittelt wurden. Reichen Sie uns Ihr Berechnungsschema ein. Basis der Ermittlung ist die Berechnung eines Jahresstundensatzes je Beschäftigten. Beachten Sie dabei, dass die Ermittlung der möglichen Jahresarbeitsstunden anteilige Urlaubs- und Krankentage beinhaltet. Beispielsweise sind bei einer 40 Stunden-Woche. 2.080 Jahresarbeitsstunden im Jahr anzusetzen. Diese werden dann durch den/das einkommen-/lohnsteuerpflichtige Bruttolohn/-gehalt dividiert. Die Herausrechnung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten wird erst bei der Veranschlagung der produktiven Stunden im Projekt berücksichtigt und nicht schon bei der Stundensatzberechnung.

Gemäß dem Merkblatt „Vorkalkulation für Zuwendungen (Kostenbasis)“ sind mit der Pauschale von 120% auf die Personaleinzelkosten der Projektmitarbeiter neben den AG-SV-Anteilen und Fehlzeiten wie Urlaub u.ä. auch alle anderen projektbezogenen Personal- (Sekretariat, Buchhaltung, Produktion etc.) und sonstigen umlagefähigen Gemeinkosten abgegolten.

Geschäftsführer

Falls ein Geschäftsführer am Projekt mitarbeitet, ist Folgendes zu beachten (Nr. 5.6.1 NKBF): „Soweit Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder o.ä. Leitungspersonal im Vorhaben tätig werden, dürfen hierfür nur Personalkosten von entsprechenden leitenden Mitarbeitern im Projekt (z.B. Projektleiter) verrechnet werden.“

Studentische Hilfskräfte

Sind studentische Mitarbeiter als Hilfskräfte im Unternehmen tätig und ist eine Einbindung in das Vorhaben geplant, sind die studentischen Mitarbeiter auch über das Vorhaben abrechenbar. Allerdings werden sie in der Position „Sonstige unmittelbare Vorhabenskosten“ eingerechnet, da die Pauschale auf Personalkosten nicht auf diesen Personenkreis anzuwenden ist. In der Regel dürfen studentische Hilfskräfte während des Semesters 20 Stunden wöchentlich und nur in der vorlesungsfreien Zeit entsprechend den festangestellten Mitarbeitern arbeiten. Damit soll sichergestellt sein, dass die Regelstudienzeit eingehalten wird. Für diesen Personenkreis wird die Lohnsteuer vom Arbeitnehmerbrutto abgeführt, des Weiteren werden ausschließlich anteilige Kosten für die Rentenversicherung fällig. Aus diesem Grund sind diese Nebenkosten nicht mit denen für fest angestellte Mitarbeiter zu vergleichen.

Gemeinkosten (gilt nur bei LSP-Abrechnung)

Die Personalgemeinkosten sind rechnerisch und inhaltlich näher zu erläutern. Sollten diese von der PÜ (Preisüberwachungsstellen der Länder) geprüft worden sein, kann statt dessen auch eine Kopie des Prüfberichtes (bitte entsprechende Stellen kennzeichnen) vorgelegt werden.

Jährliche Steigerungsraten

Die jährlichen Steigerungsraten in der Position Personalkosten sind entsprechend den Vorgaben des BMBF nur bis zu einer Höhe von maximal 3 % möglich. Eine darüber hinaus beantragte Steigerung kann nicht anerkannt werden.


nach oben

Reisekosten

Zur Position Reisekosten ist eine Erläuterung nach Jahren, mit der Angabe von Anzahl, Ziel und Zweck, ggf. Dauer der Reisen, geschätzte Kosten pro Reise, Jahreszuordnung einzureichen. Bitte benutzen Sie dafür unsere Übersicht „Reisekostenerläuterung“, da in den Antragsformularen easy kein Erläuterungsfeld vorgesehen ist.

Vorhabensspezifische Anlagen

 Vorhabensspezifische Anlagen sind solche Anlagen und Gegenstände, die gesondert für das Vorhaben angeschafft oder hergestellt werden und nicht zur betriebsüblichen Grundausstattung gehören. Der Einsatz im Vorhaben ist zu beschreiben. Bei den Abschreibungen ist von der betriebsüblichen Nutzungsdauer auszugehen.

Sonstige genutzte Anlagen

(gilt nur bei LSP-Abrechnung)

Kosten für sonstige genutzte Anlagen können nur über die tatsächliche Nutzungsdauer abgerechnet werden. Stellen sie die vorhabensbezogene Nutzung (inhaltlich und zeitlich) dar. Geben Sie an, wann die Anlagen beschafft wurden, wie hoch der Anschaffungspreis war und wie lange die Anlagen im Unternehmen abgeschrieben werden.

Kosten innerbetriebliche Leistungen

(gilt nur bei LSP-Abrechnung)

Kosten für Leistungen durch Kostenstellen außerhalb es FE-Bereichs, z. B. Rechnerkosten, Werkstattkosten oder Fertigungskosten. Die Einzelansätze sind zu erläutern

Verwaltungskosten

(gilt nur bei LSP-Abrechnung)

Erläutern Sie die Verwaltungskosten rechnerisch und inhaltlich. Sollten diese von der PÜ (Preisüberwachungsstellen der Länder) geprüft worden sein, kann statt dessen auch eine Kopie des Prüfberichtes (bitte entsprechende Stellen kennzeichnen) vorgelegt werden.

Sonstige unmittelbare Vorhabenskosten

LSP-Abrechnung

Hierunter fallen sonstige Sondereinzelkosten, z. B. für externe Gutachten. Kalkulatorische Zinsen, soweit betriebsüblich nicht anders verrechnet, können hier ebenfalls angesetzt werden. Die Einzelansätze sind zu erläutern.

Pauschalierte-Abrechnung

Hierunter fallen Dienstleistungen durch Dritte, soweit es sich nicht um FE-Fremdleistungen handelt. Die Einzelansätze sind zu erläutern.

Verwertungsplan

Die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF 98) sehen vor, dass ein wesentlicher Bestandteil des Antrages der Verwertungsplan ist. Gemäß den NKBF 98 hat der Zuwendungsempfänger eine Verwertungspflicht. Der vorzulegende Verwertungsplan sollte daher auch berücksichtigen, wann mit der Verwertung der Ergebnisse (Markteinführung) zu rechnen ist, welches der Einstiegsmarkt ist und welche Stückzahlen und Umsatzgrößen geplant werden. Der Verwertungsplan ist während der Laufzeit des Vorhabens fortzuschreiben. Bitte nutzen Sie unser Dokument „Verwertungsplan_Antragsphase“.

nach oben

 

Bonitätsnachweis (gilt für Anteilsförderung)

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können nur unter der Voraussetzung gefördert werden, dass die Finanzierung während der gesamten Laufzeit sicher gestellt ist. Zu beachten ist, dass die finanzielle Belastung des Antragstellers durch eine ggf. notwendig werdende Vorfinanzierung und die Anschaffung der vorhabensspezifischen Anlagen vorübergehend erhöht werden kann.

Für den Nachweis zur Finanzierung des Eigenanteils, bitten wir um Vorlage folgender Unterlagen:

  • die beiden letzten, durch einen sachverständigen Buch- oder Wirtschaftsprüfer (evtl. Steuerberater) bestätigten Jahresabschlüsse einschließlich Geschäftsbericht.
  • einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister. Daraus soll mindestens der Firmenname, Geschäftsgegenstand, Firmensitz und Unterschriftenregelung erkennbar sein.
  • eine Auskunft der Hausbank.

Neu gegründete Unternehmen, die noch keine Jahresabschlüsse vorlegen können, reichen Ihr Geschäfts- und Marketingkonzept über die gesamte Laufzeit des Vorhabens ein. Hier sollten Fragen nach Markterkundung, Unternehmenskonzeption, Kapitalausstattung und Eigenkapitalbildung beantwortet werden. Ferner sollten daraus Konkurrenzsituation, Standortwahl, Preispolitik und Beschaffung- und Werbemaßnahmen ablesbar sein.

Wir können Ihnen versichern, dass sämtliche Unterlagen, welche die finanzielle Situation Ihres Unternehmens betreffen, von uns vertraulich behandelt werden. Sinn und Zweck der von uns durchzuführenden Bonitätsprüfung ist es, vor Gewährung von Zuwendungen einen Eindruck darüber zu gewinnen, ob der Antragsteller in der Lage ist, seinen Eigenanteil aufzubringen, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherzustellen und die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen (vgl. Vorl. VV Nr. 12 zu § 44 BHO).

nach oben

 

Besonderheiten


FhG als Antragsteller


Reichen Sie neben den Antragsunterlagen eine rechtsverbindliche - durch die Zentralverwaltung der FhG München unterschriebene – Erklärung ein, dass die in Ansatz gebrachten kalkulatorischen Abschreibungen keine durch Projektförderung finanzierten Anlagen/Sonderbetriebsmittel- und Gebäude-Afa enthalten.

Sollte ein Wissenschaftler, der nach BAT Ib vergütet wird, am geplanten Projekt mitarbeiten, ist eine Aufgabenbeschreibung beizufügen, die die Notwendigkeit des Einsatzes dieses Mitarbeiters begründet..


Ausländischer Mehrheitsbesitz


Sollte sich Ihre Firma zu mehr als 50% im ausländischen Mehrheitsbesitz befinden, müssen für die Gewährung einer Zuwendung folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Durchführung des Vorhabens im Inland:


Es muss garantiert sein, dass das Vorhaben während der gesamten Laufzeit im Inland durchgeführt wird.

Verwertung der FuE-Ergebnisse im Inland: 
  • Das Unternehmen ist hinsichtlich der Know-how-Verwertung hinreichend eigenständig und unabhängig von der ausländischen Muttergesellschaft bzw. den ausländischen Kapitalgebern
  • Im Unternehmen besteht eine deutliche Absicht, das FuE-Ergebnis überwiegend im Inland zu nutzen.
  • Die FuE-Förderung trägt dazu bei, den Standort Deutschland zu festigen und die Eigenständigkeit des Unternehmens gegenüber der ausländischen Mutter, z. B. durch Verstärkung der Spezialisierung, zu erhöhen.
  • Die Förderung hat voraussichtlich einen günstigen Einfluss auf den weiteren Ausbau der FuE-Kapazität der Firma in Deutschland.
  • Das Unternehmen im Inland verfügt über ausreichende Produktionskapazitäten zur Verwertung der Ergebnisse.
  • Die FuE-Kapazität des Unternehmens ist mit einer Fertigung in Deutschland verbunden, die ggf. auch noch als technologieintensiv und zukunftsträchtig einzuschätzen ist.

 

Anerkennung der NKBF 98:


Bezüglich der Verwertung von FuE-Ergebnissen soll ihre Firma in der Lage sein, im Rahmen der Ergebnisverwertungsregeln der NKBF 98 insbesondere auf der Basis von Nr.16 entsprechende Angaben im Verwertungsplan zu machen.

Bitte bestätigen Sie uns schriftlich, dass diese Voraussetzungen erfüllt werden.

nach oben

 

Anträge auf Ausgabenbasis

Grundsätzlich gilt, dass bei der Förderung staatlicher Einrichtungen nur Ausgaben gefördert werden, die zusätzlich entstehen. Ausgaben für Grundausstattung, wie z.B. Geräte und etatisiertes Personal sind nicht zuwendungsfähig.

 

AZA 1


Tragen Sie in das Feld 0100 auf dem AZA1 neben dem Titel des Verbundprojektes einen – kurzen und treffenden Titel für Ihr Teilvorhaben ein.

Soll das Vorhaben in einem Institut einer staatlichen Hochschule durchgeführt werden, kann als Antragsteller nur die Hochschule auftreten. Das Institut ist die ausführende Stelle (AZA 2).


AZA 5


In den Antragsformularen AZK5/AZA5 erfolgt durch jeden Antragsteller eine Kurzbeschreibung des jeweiligen Teilvorhabens. Zweck der Kurzbeschreibung ist eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der Vorhabensziele, aus der auch die Einordnung des Teilvorhabens in die Gesamtzielstellung des Verbundprojektes hervorgeht.

Gehen Sie kurz auf den Verbundinhalt ein, beschreiben dann die Partnerkonstellation und zum Schluss beschreiben Sie mit zwei Sätzen den Inhalt Ihres Teilvorhabens (Ziel des Verbundes ist es.....; Partner im Verbund sind.....; der .. (Antragsteller) wird im Verbund....). Stimmen Sie sich bezüglich des Inhaltes mit Ihrem Koordinator ab.

AZA 6


Bei antragstellenden staatlichen Hochschulen ist das AZA6-Formular vom Kanzler der Hochschule zu unterschreiben.

Personalausgaben


Bei Personal, dass höher als IIa BAT eingestuft werden soll, ist eine besondere ausführliche Begründung vorzulegen, die die Notwendigkeit des Einsatzes dieses Mitarbeiters unterstreicht.

Die Bezeichnung der Vergütungsgruppen stellt lediglich die obere Begrenzung für die Eingruppierung dar. Der Zuwendungsempfänger ist damit nicht von der Verantwortung für die tarifgerechten Eingruppierungen und Vergütungen entbunden.

Nach den geltenden Richtlinien werden die Personalsätze wie folgt berücksichtigt:

  • Sind die Mitarbeiter bei der Antragstellung bekannt, so sind die voraussichtlich entstehenden Personalausgaben maßgeblich. In diesem Fall ist bei der Antragstellung zu den Erläuterungen zu erklären, wie die Ansätze (personenbezogen) ermittelt worden sind.
  • Sind die Mitarbeiter bei der Antragstellung noch nicht bekannt, sind höchstens die vom BMBF festgesetzten Personalausgabensätze auszuweisen. Diese Ansätze werden jährlich als "Anlage zur Haushaltsordnung" festgeschrieben und gelten als Obergrenzen. In den easy-Anträgen werden BAT-Stellen für NN-Mitarbeiter angeboten.

nach oben

Mieten


Sollten innerhalb dieser Positionen Ausgaben geplant sein, reichen Sie bitte eine detaillierte Beschreibung der Position Mieten -0832- (Darstellung von Art, Zweck und Jahreskosten der Mietkosten) ein.


Aufträge


Wenn Sie FuE-Leistungen planen, beschreiben Sie diese präzise und begründen Sie deren Notwendigkeit für das Vorhaben. Fügen Sie, wenn möglich, den Antragsunterlagen Angebote bei.

Bitte beachten Sie, dass bei der Vergabe von FE-Aufträgen an Dritte von:

  • mehr als EUR 100.000,-- bei einer Förderquote über 50 % oder
  • von mehr als EUR 500.000,-- bei einer Förderquote bis zu 50 %

durch den Auftragnehmer ein formelles Angebot zu erstellen ist. Handelt es sich bei dem Auftragnehmer um eine Firma, sind für eine Vorkalkulation die BMBF Vordruck AAK zu verwenden. Ist der Auftragnehmer eine Institution bzw. Hochschule, sind für den Finanzierungsplan die BMBF Vordruck AAA zu verwenden.


Rechnerkosten

 

In der Position "Rechnerkosten" können nur Ausgaben für die im Vorhaben geplanten Rechnerstunden angesetzt werden. Diese sind nach Anzahl der Stunden, Stundensatz und Typ des Rechners zu erläutern.

Literatur


Planen Sie die Anschaffung von "Literatur" bitten wir um eine Erläuterung unter Angabe des Buchtitels, Autors, Stückpreises.

Ausgaben für den Kauf von Literatur sind nur zuwendungsfähig, wenn die Werke ständig für das Vorhaben benötigt werden und anderweitig nicht in der Universität erhältlich / ausleihbar sind.

Verbrauchsmaterial


Hardware - und Software-Komponenten fallen unter "Gegenstände" bzw. "Verbrauchsmaterial". Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass in den o. g. Positionen lediglich zusätzliche Ausgaben und nicht Ausgaben für die Infrastruktur der Universität angesetzt werden können. Machen Sie dies in Ihrem Antrag deutlich.


Reisen

 
Reichen Sie eine detaillierte Beschreibung der Dienstreiseausgaben (Erläuterung nach Jahren, mit der Angabe von Anzahl der Reisen, Anzahl der Personen, Ziel und Zweck der Reisen, geschätzte Kosten pro Reise) ein. Bitte benutzen Sie dafür unsere Übersicht „Reisekostenerläuterung“.


Investitionen


In diese Position fallen Gegenstände und Anlagen, die für das Vorhaben extra beschafft werden müssen und die nicht von anderen Instituten bzw. Abteilungen für die Dauer des Einsatzes im Vorhaben ausgeliehen werden können. Dem Antrag ist eine entsprechende Erklärung beizufügen.

 

Auskunft des Landesministeriums


Bei der Zuwendung an Staatliche Hochschulen ist vom zuständigen Landesministerium eine Auskunft einzuholen, ob für das o. g. Vorhaben Landesmittel zur Verfügung stehen. Die Aussage des Landesministeriums ist dem Projektträger in der Antragsphase zuzuleiten.

up top

Zuletzt verändert: 22.04.2010 11:17
Projektträger

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Mikrosystemtechnik
Steinplatz 1
10623 Berlin
Telefon: +49 30 310078-0
Telefax: +49 30 310078-141
www.vdivde-it.de

Aktuelles aus der Förderung

BMBF-Förderung "Intelligente Implantate": Steckbriefe der ausgewählten Projekte der BMBF-Fördermaßnahme

pdf




Ergebnisse aus früheren Förderung
MST Academy

Seit 2001 existiert in Dortmund ein Schulungszentrum für Mikrotechnologie und Nanotechnologie. Es wendet sich an Berufstätige, Studenten, Schüler und Lehrer.

weitere Informationen